Eissprengungen dürfen nur von Sprengberechtigten durchgeführt werden, die diesen Lehrgang besucht haben und ihre Befähigung dafür durch einen Eintrag in ihrem Befähigungsschein nachweisen können.
Eissprengungen dienen dazu Eisversetzungen vorzubeugen und vorhandene Eisversetzungen zu beseitigen. Bei Einsetzen von Tauwetter kann es an Flussläufen zu Eisstauungen kommen, die das Wasser stauen und somit zu Hochwasser führen können. Durch Eisstauungen können auch Bauwerke, wie zum Beispiel Brücken, beschädigt werden.
An dem Lehrgang nahmen insgesamt 14 THW-Sprengberechtigte aus dem ganzen Bundesgebiet (einer aus dem Ortsverband Berlin-Reinickendorf) und 6 weitere Sprengberechtigte (private Wirtschaft und Bundeswehr) teil. Der Lehrgang umfasst theoretische und praktisch Ausbildung. Die praktischen Sprengarbeiten wurden am 04.02.1998 im Kieswerk Sollnitz durchgeführt. Dank der perfekten Terminplanung wurde tatsächlich eine Eisschicht von 11 cm angetroffen. Nachdem alle Teilnehmer die praktische und theoretische Prüfung bestanden hatten, konnten sie aus der Hand von Dipl.-Ing. Röhm von der Tiefbau-Beruftsgenossenschaft die "Zeugnisse über die Teilnahme an staatlich anerkannten Lehrgängen nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetzt" in Empfang nehmen.