Aktiv helfen
Voraussetzungen:
- mindestens zehn Jahre alt
- die erforderliche Tauglichkeit
- ständiger Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
- Bereitschaft zur sechsmonatigen Grundausbildung
- mit regelmäßiger Teilnahme am Dienst
Meine Aufnahme ins THW
Als Bewerber(in) stelle ich mich beim Ortsverband vor. Der Ortsbeauftragte informiert mich ausführlich über das THW. Er kann meinen Aufnahmeantrag als Junghelfer(in) oder Helfer(in) annehmen.
Meine Rechte als THW-Helfer(in)
Als THW-Helfer(in) bin ich gesetzlich unfallversichert. Darüber hinaus gibt es vorbeugende Maßnahmen wie Impfungen und Leistungsuntersuchungen. Ich erhalte eine persönliche Ausstattung und Ausbildung.
Meine Pflichten als THW-Helfer(in)
Mit meiner Aufnahme verpflichte ich mich an Einsätzen, Lehrgängen, Ausbildungsveranstaltungen und anderen Diensten teilzunehmen. Dazu gehört auch, die Weisungen und Vorschriften zu beachten.
Das THW und mein Arbeitsplatz
Als Helfer(in) habe ich keinerlei Nachteile in meinem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis. Während meiner Teilnahme an Einsätzen des THW kann ich von der Arbeitsleistung freigestellt werden. Der Arbeitgeber ist in dieser Zeit zur Lohnfortzahlung verpflichtet, die ihm aber erstattet wird. Für Selbständige gilt eine entsprechende Regelung.